Rechtsprechung
AG Kehl, 17.03.2008 - 3 C 747/07 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Sachverständigenhonorar
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- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Kehl, 17.03.2008 - 3 C 747/07
Das Gericht hat insoweit auf die gefestigte Rechtsprechung verwiesen, dass nach § 249 Abs. 1 BGB die Aufwendungen zu ersetzen sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vergl. BGHZ 61, 346 = NJW 1974, 34; BGH NJW 1995, 1958, BGH NJW 2003, 2065; BGH NJW 2003, 2086). - BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus AG Kehl, 17.03.2008 - 3 C 747/07
Das Gericht hat insoweit auf die gefestigte Rechtsprechung verwiesen, dass nach § 249 Abs. 1 BGB die Aufwendungen zu ersetzen sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vergl. BGHZ 61, 346 = NJW 1974, 34; BGH NJW 1995, 1958, BGH NJW 2003, 2065; BGH NJW 2003, 2086). - BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 95/94
Anfechtung des Handelsvertretervertrages wegen arglistiger Täuschung; …
Auszug aus AG Kehl, 17.03.2008 - 3 C 747/07
Das Gericht hat insoweit auf die gefestigte Rechtsprechung verwiesen, dass nach § 249 Abs. 1 BGB die Aufwendungen zu ersetzen sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vergl. BGHZ 61, 346 = NJW 1974, 34; BGH NJW 1995, 1958, BGH NJW 2003, 2065; BGH NJW 2003, 2086).